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Discreet · Natural · Beautiful

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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

### 1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1\.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **«AGB»**) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der **Vierces AG** als Betreiberin der Praxis **seesthetics** (Standorte in Oberrieden ZH und Wollerau SZ; nachfolgend **«Seesthetics»**) und ihren Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich **«Patient»**).

1\.2 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere ärztlich geleitete Behandlungen der ästhetischen Medizin, Beratungstätigkeiten, Kontrollen sowie der Verkauf von damit verbundenen Hautpflege- und Medizinprodukten.

1\.3 Bei medizinischen Behandlungen kommt ein Behandlungsvertrag nach den Bestimmungen des Schweizerischen Auftragsrechts (**Art. 394 ff. OR**) zustande. Für den reinen Verkauf von Produkten gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Kaufrechts (**Art. 184 ff. OR**).

1\.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen seesthetics und dem Patienten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform (z. B. E-Mail, unterzeichnetes Schriftstück).

### 2. Terminvereinbarung, Stornierung und Ausfallgebühr

2\.1 Termine können online über die elektronische Buchungsplattform, telefonisch, schriftlich oder direkt vor Ort vereinbart werden. Eine Terminbuchung ist verbindlich.

2\.2 Um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten, wird der Patient gebeten, sich etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in den Praxisräumlichkeiten einzufinden.

2\.3 Kann ein vereinbarter Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden, muss die Stornierung oder Verschiebung mindestens **24 Stunden vor dem Termin** erfolgen (über die Online-Agenda, per E-Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten).

2\.4 Bei verspäteter Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder unentschuldigtem Nichterscheinen behält sich seesthetics das Recht vor, den dadurch entstandenen Ausfallschaden nach Massgabe der für die Konsultation reservierten Zeit (abzüglich ersparter Material- und Sachaufwendungen) im Sinne von **Art. 404 Abs. 2 OR** (Widerruf zur Unzeit) in Rechnung zu stellen bzw. mit einer geleisteten Anzahlung zu verrechnen. Dies gilt nicht, wenn das Nichterscheinen nachweislich auf einem unverschuldeten Notfall (z. B. akute Hospitalisation) beruht.

2\.5 Bei Verspätungen des Patienten kann sich die Behandlungsdauer verkürzen, um den Zeitplan für nachfolgende Patientinnen und Patienten einzuhalten. Das vereinbarte Grundhonorar für das gebuchte Zeitfenster bleibt geschuldet.

### 3. Verkaufs- und Buchungsbedingungen (Abonnemente und Gutscheine)

3\.1 **Kein Umtausch / Keine Barauszahlung:** Auf bereits begonnene Behandlungszyklen, Abonnemente, individualisierte Produktbestellungen oder Wertgutscheine besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Rückabwicklung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsgründe vorliegen. Ungeöffnete und unbeschädigte Pflegeprodukte können innert 14 Tagen gegen Vorlage des Kaufbelegs vor Ort umgetauscht werden.

3\.2 **Persönliche Natur:** Guthaben und Abonnemente sind persönlich und lauten auf den Namen des Patienten. Eine Übertragung auf Drittpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung von seesthetics.

3\.3 **Laufzeit:** Wertgutscheine verjähren nach Massgabe des Schweizerischen Obligationenrechts. Behandlungsabonnemente sind auf eine medizinisch sinnvolle Zyklusdauer ausgerichtet und grundsätzlich innerhalb von **24 Monaten** ab Ausstellungsdatum einzulösen.

3\.4 **Ruhezeiten:** Bei nachgewiesenen Verhinderungsgründen (wie längere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst) kann die Gültigkeit eines Abonnements nach schriftlicher Mitteilung (Textform) für die Dauer der Verhinderung pausiert und entsprechend verlängert werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem medizinischem Grund (dauerhafte medizinische Kontraindikation) richtet sich nach Art. 404 Abs. 1 OR; in diesem Fall werden noch nicht bezogene Behandlungen anteilsmässig zurückerstattet.

### 4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

4\.1 **Reine Selbstzahlerleistungen:** Sämtliche von seesthetics angebotenen ästhetischen Behandlungen sind reine Selbstzahlerleistungen. Eine Übernahme oder Beteiligung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP/KVG) ist ausgeschlossen. seesthetics rechnet nicht über das KVG ab.

4\.2 **Fälligkeit:** Die Vergütung für Behandlungen und Produkte ist, sofern nicht vorgängig ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar im Anschluss an die Konsultation vor Ort fällig (Barzahlung, Debitkarte, gängige Kreditkarten, TWINT).

4\.3 **Rechnungsstellung und Verzug:** Erfolgt eine Behandlung im Einzelfall gegen Rechnung, ist der Betrag innert der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 10 bzw. 30 Tage) rein netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Patient ohne separate Mahnung in Verzug (**Art. 102 Abs. 2 OR**).

4\.4 **Verzugszins und Mahnwesen:** Bei Zahlungsverzug ist seesthetics berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins von **5 % p.a.** (**Art. 104 OR**) zu verlangen. Ab der zweiten Mahnung kann zur Deckung des administrativen Mehraufwands eine Mahngebühr von bis zu CHF 20.– pro Mahnung erhoben werden.

4\.5 **Betreibung und Inkasso:** Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, behält sich seesthetics die Geltendmachung der Forderung auf dem ordentlichen Rechtsweg (Betreibung gemäss **SchKG**) vor. Die Weitergabe von Daten an Dritte zu Inkassozwecken erfolgt ausschliesslich unter Beachtung der berufsrechtlichen Pflichten (Ziffer 7).

4\.6 **Teilzahlungen:** Werden Teilzahlungsvereinbarungen über externe Finanzierungs- oder Zahlungsdienstleister abgeschlossen, gelten vorrangig die gesonderten Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

### 5. Behandlungsstandards und Nachbehandlungen (Touch-up)

5\.1 **Sorgfaltspflicht:** Die Behandlungen werden durch qualifiziertes ärztliches Personal mit entsprechender Berufsausübungsbewilligung (BAB) nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft (**Art. 40 MedBG**, **§ 12 GesG ZH**) sorgfältig und kunstgerecht durchgeführt.

5\.2 **Keine Erfolgsgarantie:** In der ästhetischen Medizin hängt das Ansprechen auf Behandlungen massgeblich von individuellen physiologischen und anatomischen Gegebenheiten (z. B. Stoffwechsel, Gewebebeschaffenheit, Hauttyp, Mimik, Lebensgewohnheiten) ab. Ein spezifisches ästhetisches Resultat kann daher naturgemäss weder garantiert noch gewährleistet werden.

5\.3 **Botulinumtoxin (Touch-up):** Zeigt sich innerhalb von **7 bis 14 Tagen** nach einer Erstbehandlung mit Botulinumtoxin eine medizinisch indizierte Notwendigkeit einer Feinkorrektur (z. B. Asymmetrie), wird dieser Korrekturtermin im Rahmen der medizinischen Betreuung ohne gesondertes Grundhonorar durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen nach der Erstbehandlung werden Folgeinjektionen als Neubandlung nach aktuellem Tarif gemäss Preisliste abgerechnet.

5\.4 **Hyaluronsäure-Filler:** Das Gewebevolumen und das Resultat stabilisieren sich erst nach Rückgang von Schwellungen und Hämatomen. Zusätzliche Volumengaben oder Modellierungen stellen gesonderte Behandlungen dar und werden nach individuellem Material- und Zeitaufwand berechnet.

### 6. Mitwirkungspflichten des Patienten und Haftung

6\.1 **Aufklärung und Anamnese:** Der Patient ist verpflichtet, im Rahmen des Anamnesegesprächs und im Gesundheitsfragebogen alle relevanten Angaben (Vorerkrankungen, Allergien, frühere ästhetische Eingriffe, Medikamenteneinnahme, Blutverdünner, Schwangerschaft/Stillzeit etc.) wahrheitsgetreu und vollständig offenzulegen.

6\.2 **Post-Treatment-Instruktionen:** Der Patient verpflichtet sich, die mündlich und schriftlich mitgeteilten Verhaltensempfehlungen für die Zeit nach dem Eingriff (z. B. Verzicht auf Sport, Sauna, Sonnenexposition, Massagen) strikt zu befolgen.

6\.3 **Haftung:** Die Haftung von seesthetics sowie der beteiligten Ärztinnen und Ärzte richtet sich nach dem Schweizerischen Auftragsrecht (**Art. 398 OR**).

- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich nach **Art. 100 Abs. 1 OR** zulässig – wegbedungen.
- seesthetics haftet nicht für Komplikationen, unbefriedigende Verläufe oder Gesundheitsschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Patient wesentliche gesundheitliche Umstände im Anamneseformular verschwiegen hat oder die ärztlichen Nachsorgeinstruktionen missachtet wurden.

### 7. Datenschutz, Berufsgeheimnis und Dokumentation

7\.1 **Datenschutz:** Sämtliche Personendaten werden in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (**DSG**) sowie den einschlägigen kantonalen Bestimmungen (**GesG ZH**, **GesG SZ**) streng vertraulich und zweckgebunden bearbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von seesthetics.

7\.2 **Ärztliches Berufsgeheimnis:** Das behandelnde ärztliche Personal und die Hilfspersonen unterstehen dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis (**Art. 321 StGB**) sowie der berufsrechtlichen Schweigepflicht (**§ 16 GesG ZH**).

7\.3 **Entbindung vom Berufsgeheimnis:** Eine Weitergabe von Behandlungs- oder Abrechnungsdaten an externe Dienstleister (z. B. IT-Systemanbieter, Abrechnungszentren, externe Labore oder im Streitfall an Rechtsbeistände/Behörden) erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage einer separaten, im Rahmen des Aufklärungs- und Anamneseprozesses (Informed Consent) schriftlich unterzeichneten Einwilligung bzw. Entbindung vom Berufsgeheimnis oder auf Basis einer behördlichen Ermächtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich).

7\.4 **Aufbewahrungspflicht:** Die medizinische Dokumentation (Patientendossier) wird gemäss den gesetzlichen Vorschriften (mindestens 10 Jahre ab letzter Behandlung, **§ 22 GesG ZH**) sicher verwahrt.

### 8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

8\.1 **Salvatorische Klausel:** Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und therapeutischen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

8\.2 **Änderungen:** seesthetics behält sich Anpassungen dieser AGB vor. Für den jeweiligen Behandlungsvertrag gilt diejenige Fassung, die im Zeitpunkt der Terminvereinbarung bzw. des Vertragsschlusses in Kraft war.

8\.3 **Anwendbares Recht:** Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen seesthetics (Vierces AG) und dem Patienten ist ausschliesslich **materielles Schweizer Recht** unter Ausschluss von Kollisionsnormen anwendbar.

8\.4 **Gerichtsstand:**

- Für Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäss **Art. 32 ZPO** (Wahlgerichtsstand: Wohnsitz des Patienten oder Sitz der Vierces AG).
- Soweit kein zwingender Konsumentengerichtsstand eingreift, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Vierces AG (**Oberrieden ZH**).

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